Landfried Erbmediation
In den meisten strittigen Erbfällen sind die Beteiligten miteinander verwandt. Als Verwandte sind wir alle auf einer tiefen Ebene miteinander verbunden, und wenn wir das verstehen, möchten wir uns nicht vor Gericht treffen. Oft schlucken dann die Benachteiligten einiges hinunter, weil es in der Familie keine Kultur des offenen Miteinanderredens gibt. Sie scheuen die Konfrontation, und grollen dann insgeheim bis an ihr Lebensende. Weder der Rechtsstreit noch das Schweigen sind der richtige Weg.
Eine Mediation kann dabei helfen, die eigenen Gefühle und Bedürfnisse dem anderen gegenüber besser auszudrücken, und den anderen zu verstehen.
Wenn wir verstehen, wie sich der andere fühlt, sind wir auch eher bereit, dem anderen etwas zuzugestehen.
Dieser Schritt vom Verstehen und Mitfühlen zum freiwilligen Geben ist das Geheimnis, warum die Mediation funktioniert. Wir haben alle nicht gelernt, unsere Gefühle und Bedürfnisse so auszudrücken, dass der andere sich nicht angegriffen, verletzt und unter Druck gesetzt fühlt. Die Mediatorin versucht, diese Übersetzungsarbeit zu leisten.
Vorteile einer Mediation
Wenn die Verteilung des Erbes nicht bereits vor dem Tod oder nicht klar geregelt worden ist, oder aber in einer Weise, die einem der Erben oder Nicht-Erben ungerecht vorkommt, besteht die Gefahr, dass die Konflikte z.B. der Kinder in starker Weise aufbrechen, die Beziehung der Geschwister extrem leidet, oder etwa im Falle eines Gerichtsprozesses gänzlich aggressiv wird.
Ablauf einer Mediation
Für meine Erbmediationen halte ich mich im Wesentlichen an das langjährig bewährte Mediationsmodell von Lis Ripke, bei der ich auch meine Mediationsausbildung gemacht habe. Zunächst treffen wir uns zu einem unverbindlichen Vorgespräch. Ich erkläre Ihnen, wie eine Mediation vonstattengeht, und welche Regeln des Miteinanders während der Erbmediation gelten müssen.
Die Rolle der Mediatorin
Die Mediatorin soll allparteilich sein. Sie versucht jede Seite zu verstehen, sich in sie einzufühlen, und keinen zu bevorzugen. Sie versucht ein Machtgleichgewicht herzustellen, etwa, indem sie dem Zurückhaltenderen den Raum eröffnet, seine Meinung in Ruhe und ausführlich darzulegen.
Das Erbrecht
Wenn kein Testament gemacht wurde, erbt derjenige, den das Gesetz für diesen Fall vorsieht: Wenn Kinder da sind, erben die Kinder zu gleichen Teilen, ansonsten die Eltern und Geschwister. Ein Ehegatte ist ebenfalls erbberechtigt. Der Ehegatte bekommt immer mindestens 1⁄4 des Erbes.