Wie läuft eine Mediation ab?
Für meine Erbmediationen halte ich mich im Wesentlichen an das langjährig bewährte Mediationsmodell von Lis Ripke, bei der ich auch meine Mediationsausbildung gemacht habe.
Schritt 1
Zunächst treffen wir uns zu einem unverbindlichen Vorgespräch. Ich erkläre Ihnen, wie eine Mediation vonstattengeht, und welche Regeln des Miteinanders während der Erbmediation gelten müssen, damit sie Erfolg hat und die Beteiligten sich wohlfühlen. Sie können sich dann noch während dieses ersten Treffens, oder aber auch nach einer längeren Bedenkzeit, entscheiden, ob eine Erbmediation bei mir für Ihren Erbstreit das Richtige ist.
Schritt 2
Haben Sie sich dann für eine Lösung Ihres Erbkonfliktes durch eine Erbmediation entschieden, schliessen wir ein Arbeitsbündnis. Wir vereinbaren die Regeln des Miteinanders während der Erbmediation, zum Beispiel die Regel, den Inhalt der Erbmediation vertraulich zu behandeln. So können Sie aber auch z.B. mit gegenseitigem Einverständnis einzelne Personen benennen, denen Sie sich außerhalb der Erbmediation anvertrauen können, z.B. Ihrem besten Freund. Die an der Erbmediation Beteiligten versprechen sich gegenseitig, alle für den Erbstreit wichtigen Informationen im Rahmen der Erbmediation offenzulegen.
Sie versprechen sich gegenseitig, nicht von Anfang an völlig fixiert auf ein Ihnen vorschwebendes Ergebnis der Erbmediation hinzuarbeiten, sondern erst einmal offen für verschiedene Lösungen des Erbstreites zu sein. Sie garantieren mir, dass Sie freiwillig zu dieser Erbmediation bei mir kommen, und nicht, weil sie dazu gezwungen werden oder sich selbst dazu gezwungen fühlen. Denn wenn die Beteiligten an einer Erbmediation nicht das Gefühl der Eigenverantwortlichkeit haben, ist eine Mediation keine gesunde Sache. Ich als Mediatorin verspreche Ihnen dafür, während der Erbmediation allparteilich zu sein, niemanden zu bevorzugen oder in eine bestimmte Richtung zu drängen, und Ihnen in etwa gleiche Redezeit zu gewähren. Dieses Arbeitsbündnis wird in einem Mediationsvertrag festgehalten (Link).
Schritt 3
Als nächsten Schritt präzisieren wir die einzelnen Themenbereiche, um die es in der Erbschaftsmediation gehen soll. Als Mediatorin im Bereich Erbrecht versuche ich, die einzelnen Positionen (z.B.: „Meine Schwester muss aus dem Haus raus!“) nicht nur sprachlich, sondern auch gefühlsmässig umzuformulieren in ein weniger festgefahrenes „Thema“, um bei dem Beispiel zu bleiben in: „Nutzung des Wohnhauses“. Danach legen Sie die Reihenfolge fest, nach der wir die einzelnen Themenbereiche in der Erbmedation durcharbeiten wollen.
Schritt 4
Im nächsten Schritt teilen wir uns zunächst alle für den Erbstreit wichtigen Informationen mit. Hierzu zählt insbesondere die finanzielle Seite des Erbstreites, die Sie mir erläutern, aber auch die rechtliche. Hier kann ich Ihnen als Juristin erklären, wie das Gesetz die Verteilung des Erbes vorsieht. Diese Sicht des Erbrechtes auf Ihren Erbstreit halte ich für eine wichtige Information, aber- und das ist wichtig zu verstehen: Sie können sich auch entscheiden, Ihren Erbstreit ganz anders zu lösen, als das Gesetz und ein Gericht dies täte. Die Grenze ist die sogenannte „Sittenwidrigkeit“ einer Vereinbarung, sowie einige Normen des Erbrechts, über die man sich auch als freier Bürger nicht hinwegsetzen kann.
Schritt 5
Nun kommt der „therapeutische“ Teil der Erbmediation. Durch die psychotherapeutische Technik des „Paraphrasierens“ versuche ich, die hinter Ihren unterschiedlichen Positionen liegenden positiven menschlichen Bedürfnisse sichtbar zu machen. Solche Bedürfnisse wären zum Beispiel ein Bedürfnis nach Gerechtigkeit, ein Bedürfnis, das Andenken des Verstorbenen zu wahren, ein Bedürfnis nach Sicherheit, nach Abgrenzung, nach Klarheit, nach Versorgung der eigenen Nachkommen, nach Wahrung der Familienehre, ein Bedürfnis nach Sinnstiftung, nach Respekt, nach Gemeinschaft, nach Bewusstheit über die eigene Herkunft und Familiengeschichte, nach gegenseitigem Verstehen, nach Familienfrieden. Durch dieses Herunterbrechen der „harten“ Interessen der einzelnen auf die dahinterliegenden menschlich einsehbaren Bedürfnisse kann wieder Mitgefühl der an dem Erbstreit Beteiligten füreinander entstehen. Hier passiert oft das magisch anmutende Umschalten der Verstrittenen auf einen Modus, der in eine echte Motivation zu einer einvernehmlichen Lösung zu finden mündet.
Schritt 6
Hierauf folgt der kreative Teil der Erbmediation, der nächste Schritt zur Lösung des Erbstreites. Wir schreiben alles auf die Flipchart, was Ihnen an Lösungsmöglichkeiten für den Erbstreit einfällt, mag es auch noch so abstrus sein. Z.B., wir verschenken das Haus an ein Kinderheim, wir verkaufen das Haus, wir teilen das Haus baulich in zwei Hälften, wir übertragen das Haus zu gleichen Teilen an unsere Kinder und vermieten das Haus. Diese Technik des freien Heraussprudelns der Lösungsideen für den Erbstreit ist dem freien Assoziieren in der Psychoanalyse ähnlich, und eröffnet einen freien Raum für tatsächlich machbare Lösungen Ihres Erbschaftskonfliktes. Haben wir alle Lösungsideen notiert, sagen Sie mir, welche Sie favorisieren, und wir legen in einer Numerierung fest, in welcher Reihenfolge Sie welche Lösungen bevorzugen. Schliesslich schauen wir, wo sich Ihre Favorisierungen der Lösungsmöglichkeiten Ihres Erbkonfliktes überschneiden. Haben Sie z.B. die bauliche Teilung des Hauses beide als zweitbeste Lösungsmöglichkeit in Ihrem Erbstreit angegeben, liegt hierin vielleicht die einvernehmliche Lösung Ihrer Erbauseinandersetzung.
Schritt 7
Schließlich halten wir die Punkte, in denen Sie zu einer Einigung in Ihrem Erbstreit gekommen sind, schriftlich in einem Vertrag fest. Diesen Vertrag sollten wir bei Regelungen in einem komplizierten Erbstreit nochmals von einem Fachanwalt für Erbrecht überprüfen lassen. Ich empfehle Ihnen auch, den Vertrag notariell beurkunden zu lassen. Ausserdem rate ich dazu, sich wegen der Einhaltung des Vertrages der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, was bedeutet, dass Sie nicht erst vor Gericht klagen müssen, wenn sich der andere Teil nicht an die Vereinbarungen hält, sondern sofort aus dem Vertrag durchsetzen können, was Sie in der Erbmediation ausgehandelt haben.
Schritt 8
Als letzten Punkt biete ich auch eine Nachbetreuung zur Erbmediation an. Wir vereinbaren eine weitere Sitzung, nachdem einige Zeit nach der Erbmediation vergangen ist, und schauen, wie gut es mit der Umsetzung des zwischen Ihnen geschlossenen Vertrages klappt. Es kommt auch vor, dass ich frühere Medianden einer Erbmediation von mir aus nochmal anrufe, um zu hören, wie die Umsetzung der in der Erbmediation gefundenen Lösung funktioniert.